Zum Inhalt springen

Regionalversammlung Lichtenfels

Die nächste Regionalversammlung findet am 

Mittwoch, den 20. März 2024

in Lichtenfels statt. 

 

Die Regionalverbandsversammlung ist das oberste beschlussfassende Organ des Regionalverbandes. Zu ihren Aufgaben gehören

  1. die Beratung und die Beschlussfassung über die gemeinsamen Aufgaben der Vertretung und der Mitarbeit des BDKJ in Kirche, Staat und Gesellschaft,
  2. die Wahl des Regionalvorstandes,
  3. die Beschlussfassung über eine Ordnung des Regionalverbandes, die die Diözesan- und Bundesordnung ergänzt,
  4. die Beschlussfassung über die Geschäftsordnung des Regionalverbandes,
  5. die Beschlussfassung über Aufnahme und Ausschluss von Jugendverbänden des Regionalverbandes,
  6. die Beratung und Beschlussfassung über gemeinsame Vorhaben,
  7. die Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und die inhaltliche Entlastung des Regionalvorstandes,
  8. die Beschlussfassung über den Haushaltsplan und die Rechnungslegung,
  9. die Beschlussfassung über die Gründung eigener Einrichtungen,
  10. die Wahl der Kassenprüferinnen und Kassenprüfer und
  11. die Antragstellung an die Diözesanversammlung, die Diözesankonferenz der Regionalverbände und an die auf dem Gebiet des Regionalverbandes liegenden Seelsorgebereichsräte

Stimmberechtigte Mitglieder der Regionalversammlung sind

  1. zwei Vertreterinnen oder Vertreter pro der auf dem Gebiet des Regionalverbandes bestehenden Gliederungen der
    Jugendverbände nach § 4 Absatz 4 Satz 2, und
  2.  jeweils zwei Vertreterinnen oder Vertreter der auf dem Gebiet des Regionalverbandes bestehenden weiteren Gliederungen des BDKJ und
  3. die stimmberechtigten Mitglieder des Regionalvorstandes.

Die Anzahl der Vertreterinnen und Vertreter der Jugendverbände muss mindestens genauso groß wie die Anzahl der stimmberechtigten Mitglieder des Regionalvorstandes sein. Dafür wird die Anzahl der Stimmen pro Jugendverband gleichmäßig erhöht. Ruhende Stimmen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Regionalversammlung wird vom Regionalvorstand einberufen und geleitet. Sie tagt mindestens einmal jährlich. Sie muss einberufen werden, wenn es ein Viertel der im Regionalverband bestehenden Gliederungen der Jugendverbände verlangt.